Förderfähige KI-Weiterbildung braucht mehr als ein neues Etikett

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Wie Bildungsträger Angebote zur KI-Alphabetisierung entwickeln können und warum eine notwendige Schulung nicht automatisch förderfähig ist.

Seit Unternehmen sich mit den Vorgaben des EU AI Act beschäftigen, wächst auch die Nachfrage nach Schulungen. Beschäftigte sollen lernen, künstliche Intelligenz sicher einzusetzen, Personalabteilungen suchen nach geeigneten Qualifizierungsangeboten und Bildungsträger entwickeln neue Formate. Häufig steht dabei früh die Frage im Raum, ob sich die Weiterbildung fördern lässt.

So nachvollziehbar diese Frage ist: Sie führt schnell in die falsche Richtung. Denn die Verpflichtung, KI-Kompetenz aufzubauen, und die öffentliche Förderung beruflicher Weiterbildung folgen unterschiedlichen Regeln. Ein Kurs kann für ein Unternehmen notwendig und fachlich überzeugend sein, ohne die Voraussetzungen eines Förderprogramms zu erfüllen.

Was Artikel 4 tatsächlich verlangt

Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, die KI-Kompetenz der Menschen zu fördern, die in ihrem Auftrag mit diesen Systemen arbeiten. Wie das geschehen muss, legt die Verordnung nicht im Detail fest. Es gibt weder eine vorgeschriebene Kursdauer noch einen verbindlichen Lehrplan oder ein europaweit anerkanntes Zertifikat.

Entscheidend ist der jeweilige Einsatz. Wer ein Schreibprogramm mit KI-Unterstützung nutzt, braucht andere Kenntnisse als eine Mitarbeiterin, die Bewerbungen mithilfe eines algorithmischen Systems auswertet. Auch Vorwissen, Berufserfahrung und mögliche Auswirkungen auf Kunden, Bewerber oder andere Betroffene spielen eine Rolle.

Für manche Unternehmen kann deshalb eine kompakte Einführung mit praktischen Übungen und klaren internen Regeln ausreichen. In anderen Fällen braucht es eine umfangreichere Qualifizierung. Aus der Verordnung lässt sich jedoch nicht ableiten, dass jede KI-Schulung automatisch als förderfähige berufliche Weiterbildung gelten würde.

 Warum das Zwei-Stunden-Webinar meist nicht gefördert wird

Die Beschäftigtenförderung der Bundesagentur für Arbeit ist an eigene Voraussetzungen gebunden. Je nach Fall können Lehrgangskosten sowie Zuschüsse zum Arbeitsentgelt übernommen werden. Dafür muss die Weiterbildung jedoch in der Regel mehr als 120 Stunden umfassen. Zudem benötigen sowohl der Träger als auch die Maßnahme die erforderliche Zulassung.

Vor allem soll die Weiterbildung Kenntnisse vermitteln, die über eine kurzfristige Anpassung an einen einzelnen Arbeitsplatz hinausgehen. Eine reine Einweisung in eine betriebliche Software erfüllt diesen Anspruch gewöhnlich nicht.

Genau an dieser Stelle entsteht in der Praxis ein Missverständnis: Ein zweistündiges Seminar zum sicheren Umgang mit einem freigegebenen KI-Werkzeug kann für das Unternehmen ausgesprochen sinnvoll sein. Es kann auch einen Beitrag zur Umsetzung von Artikel 4 leisten. Als eigenständige Maßnahme wird es deshalb aber noch lange nicht öffentlich gefördert.

Das kurze Seminar auf mehr als 120 Stunden auszudehnen, wäre keine überzeugende Lösung. Ein Lehrgang sollte so lang sein, wie es seine Lernziele erfordern – nicht so lang, wie es eine Fördervoraussetzung nahelegt.

 Zwei Angebote statt eines künstlich verlängerten Kurses

Für Bildungsträger empfiehlt sich daher eine klare Trennung. Auf der einen Seite stehen kompakte, unternehmensbezogene Schulungen. Sie behandeln beispielsweise die freigegebenen KI-Systeme, den Umgang mit vertraulichen Daten, die Kontrolle erzeugter Inhalte und die internen Zuständigkeiten bei Fehlern oder Unsicherheiten. Solche Formate unterstützen das Unternehmen bei seiner betrieblichen Umsetzung, werden aber regulär kalkuliert.

Auf der anderen Seite können längerfristige Weiterbildungen stehen, die einen umfassenderen beruflichen Kompetenzerwerb ermöglichen. Denkbar sind Programme zur KI-gestützten Prozessgestaltung, Datenkompetenz, Automatisierung oder zur verantwortlichen Einführung von KI-Anwendungen. Die Grundlagen der KI-Alphabetisierung bilden dann einen Teil des Lehrgangs, aber nicht dessen einziges Thema.

Ob ein solches Programm tatsächlich gefördert wird, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Eine AZAV-Zulassung ist dafür eine wichtige Voraussetzung, aber noch keine Förderzusage.

Auch in der Kommunikation mit Firmenkunden ist deshalb Zurückhaltung geboten. Die Formulierung „Förderung kann geprüft werden“ beschreibt die Situation wesentlich genauer als das Versprechen „Dieser Kurs wird gefördert“. Beratung bedeutet hier auch, Grenzen offen anzusprechen.

Gute Nachweise zeigen mehr als Anwesenheit

Unabhängig von einer Förderung sollten Bildungsträger dokumentieren können, warum ein Angebot zum Unternehmen und zu den jeweiligen Tätigkeiten passt. Eine unterschriebene Anwesenheitsliste belegt lediglich, dass jemand an einem bestimmten Termin teilgenommen hat. Über die erworbene Handlungskompetenz sagt sie wenig aus. Aussagekräftiger sind nachvollziehbare Lernziele und Übungen, die sich an realen Arbeitssituationen orientieren. Die Teilnehmenden könnten beispielsweise eine fehlerhafte KI-Ausgabe prüfen, sensible Informationen in einer Eingabe erkennen oder anhand eines Falles entscheiden, wann ein Ergebnis fachlich freigegeben werden muss.

Festgehalten werden sollten außerdem die behandelten Inhalte, die Zielgruppen, die Qualifikation der Lehrenden und der jeweilige Versionsstand des Curriculums. Gerade bei KI-Themen ist dieser Punkt wichtig: Werkzeuge, betriebliche Regeln und rechtliche Anforderungen verändern sich. Ein Kurskonzept von heute kann deshalb nicht unbegrenzt fortgeschrieben werden.

Die Schulung ist nur ein Teil der Umsetzung

Bildungsinstitute können Unternehmen beim Kompetenzaufbau unterstützen. Die Verantwortung für den betrieblichen KI-Einsatz übernehmen sie damit jedoch nicht. Welche Anwendungen zugelassen sind, welche Daten verarbeitet werden dürfen und wer Ergebnisse kontrolliert, muss das Unternehmen selbst festlegen. Je nach Einsatzbereich gehören Datenschutz, Informationssicherheit, Personalvertretung und Fachabteilungen an einen Tisch.

Deshalb ist auch mit dem letzten Seminartag nicht zwangsläufig alles erledigt. Neue Anwendungen können weitere Schulungen notwendig machen. Rückfragen aus der Praxis zeigen, an welchen Stellen Regeln unklar geblieben sind. Gelegentliche Aktualisierungstermine oder Sprechstunden können hier mehr bewirken als ein einmal ausgestelltes Zertifikat.

Für Bildungsträger liegt darin ein anspruchsvolles, aber seriöses Arbeitsfeld. Gefragt ist nicht der nächste Kurs, auf dessen Titel lediglich „EU AI Act“ gesetzt wird. Gefragt sind Angebote, die einen konkreten Bedarf treffen, ihre Grenzen offen benennen und zwischen betrieblicher Pflichterfüllung und förderfähiger Qualifizierung unterscheiden. Genau diese Unterscheidung schafft am Ende mehr Vertrauen als jedes vorschnelle Förderversprechen.

Marina-Schemmert - Digiformag Auteur

Marina Schemmert

Marina Schemmert verknüpft ihre langjährige Managementerfahrung in der Wirtschaft und Medienbranche mit fundiertem Praxis Knowhow und einem breiten und tiefen theoretischen Wissensschatz. Als Geschäftsführerin befasst sich die Autorin täglich mit Themen rund um die Bereiche Organisationsentwicklung, Digitalisierung, Transformation und Unternehmenskultur und berät dabei sowohl Gründer wie auch KMUs und Konzerne in allen unternehmerischen Fragestellungen. An theoretischem Fundament bringt Marina Schemmert u. a. ein erfolgreich abgeschlossenes Master Studium im Bereich Personal und Organisation (Master of Arts) mit. Die erfahrene Managerin ist Fachautorin für verschiedene Lehr- und Lernmittel sowie Publikationen. Ihr obliegen außerdem verschiedene Dozenturen und Lehraufträge im Bereich der Erwachsenenbildung und sie ist aktives Mitglied in diversen Prüfungsausschüssen der Industrie- und Handelskammern.

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