KI in der Berufsbildung: Eingeschränkte Innovationsfähigkeit auf Grund der KI-Verordnung (AI Act)

Digiformag IA Act

Inhalte

Dass die künstliche Intelligenz auch den Bereich der Berufsbildung verändert, ist unbestritten. Das Inkrafttreten der europäischen KI-Verordnung stellt alle Beteiligten vor neue Herausforderungen. Wie kann man KI unter Beachtung dieser neuen Rechtsvorschriften innovativ einsetzen? Wir beleuchten die Hintergründe dieser revolutionären Entwicklung und den neuen Rechtsrahmen für den Bildungsbereich.

Das Inkrafttreten der europäischen KI-Verordnung im August 2024 markiert einen entscheidenden Wendepunkt für den Einsatz von KI in Bildungsprogrammen. Die Verordnung, die bis Ende 2025 schrittweise umgesetzt werden soll, schafft einen klaren Rahmen für den Einsatz von KI in der Berufsbildung.

Individuelle Anpassung und Automatisierung im Dienste der Bildung

KI eröffnet Bildungseinrichtungen und Unternehmen neue Perspektiven. Adaptives Lernen, Prädiktive Analytik und Erweiterte Realität ermöglichen optimierte Lernerlebnisse, denn Inhalt und Tempo können an die jeweils individuellen Bedürfnisse angepasst werden.

Konkret sieht das so aus, dass ein KI-gesteuertes Lernmodul erkennt, welche individuellen Schwierigkeiten beim Lernen bestehen und es daher entsprechende Übungen für einen schnelleren Kompetenzaufbau vorschlägt.

Darüber hinaus kann durch die Integration von KI bei der Durchführung von Verwaltungsaufgaben sehr viel Zeit eingespart werden. Die Erstellung von Stundenplänen, die Bearbeitung von Anmeldungen und die automatisierte Korrektur von Tests werden von Algorithmen übernommen, so dass sich die Lehrkräfte auf die persönliche Betreuung der Lernenden konzentrieren können.

Konkrete Anforderungen der KI-Verordnung an den Bildungssektor

Laut KI-Verordnung besteht eine Transparenzpflicht für KI-Tools, die im Bildungsbereich eingesetzt werden. Dies gilt vor allem für KI-Systeme mit beschränkten Risiken – Nutzer müssen darüber informiert werden, dass sie es mit einem KI-System zu tun haben.

Die Verordnung legt mehrere Regulierungsebenen fest:

  • Verbot von KI-Systemen mit unannehmbaren RisikenI ab Februar 2025 (Ausnutzung von Systemschwachstellen, versteckte Verhaltensmanipulation, soziale Bewertung natürlicher Personen).
  • Rahmen für Hochrisiko-KI-Systeme (Bewertung von Kompetenzen mittels KI), wobei die Anforderungen bis August 2025 vollständig umgesetzt werden müssen.

Eine Bildungseinrichtung, die für pädagogische Zwecke einen Chatbot oder eine anpassungsfähige KI-Maschine einsetzt, muss dafür sorgen, dass diese Systeme die Grundsätze der Transparenz und der Nichtmanipulation von Verhaltensweisen einhalten.

Schulungen im Umgang mit der KI: eine gesetzliche Verpflichtung

Artikel 4 der KI-Verordnung legt fest, dass das Personal von Unternehmen, die KI einsetzen, über eine ausreichende KI-Kompetenz verfügen muss. Dies bedeutet, dass Ausbilder und Experten ihre Kompetenzen in Bezug auf diese Technologien für die Erstellung von Lerninhalten ausbauen müssen.

Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Unternehmen KI nicht nur in ihre Prozesse integrieren, sondern auch ihr Personal in der Nutzung von KI schulen. Die diesbezüglichen Programme sollten Folgendes beinhalten:

  • Grundlagen der KI und ihre Einsatzgebiete
  • Ethik und Compliance
  • Auswirkungen auf Berufsfelder und zu erwerbende Kompetenzen

Der Mangel an KI-Experten für die Weiterbildung ist nach wie vor ein großes Problem. Ohne einen Kompetenzausbau bei diesen Experten könnten die Entwicklung von KI-Fortbildungsprogrammen ausgebremst und die Akzeptanz von KI in der Arbeitswelt eingeschränkt werden.

Eine erweiterte, aber geregelte Ausbildung

Die KI ist ein wirksames Mittel zu Transformation der Berufsbildung – ihr Einsatz muss jedoch innerhalb eines klar geregelten Rechtsrahmens erfolgen. Bildungseinrichtungen und Unternehmen müssen diesen Entwicklungen vorgreifen, indem sie die Vorgaben der KI-Verordnung in ihre pädagogischen Strategien einbeziehen.

Die Herausforderung ist klar: Einerseits sollen die Möglichkeiten der KI genutzt, andererseits ein verantwortungsvoller Einsatz unter Beachtung der neuen Vorschriften gewährleistet werden.

In der digitalen Bildung ist Innovation nicht ausreichend – Transformation unter Beachtung immer präziserer ethischer und rechtlicher Vorgaben ist gefordert. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass KI in der Pädagogik wirksam eingesetzt werden kann.

Zeitliche Vorgaben für die Umsetzung der KI-Verordnung

Die Anforderungen der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz werden schrittweise umgesetzt. Obwohl diese Verordnung ab dem 2. August 2026 vollumfänglich gilt, treten mehrere Bestimmungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft – einige vor diesem Stichtag, andere danach. Der folgenden Übersicht sind die wichtigsten Phasen zur Einhaltung der Vorschriften für Akteure im Bildungsbereich zu entnehmen.

Bestimmung

Benennung der zuständigen Behörden in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten


Stichtag
Verbot von KI-Systemen mit unannehmbaren Risiken 2. Februar 2025
2. August 2025
Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme laut Anhang I (1
2. August 2027

 

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ%3AL_202401689#ntc40-L_202401689FR.000101-E0040

  • https://eur-lex.europa.eu/legal-content/FR/TXT/?uri=OJ:L_202401689#ntc40-L_202401689FR.000101-E0040
Rony Germon - Contributeur Digiformag

Rony Germon

Rony Germon ist der Gründer der Beratungsagentur Futur Possible, die sich auf den digitalen Wandel in der Bildung und auf die Entwicklung innovativer Lernkonzepte spezialisiert hat. Als Experte für Didaktik-Design und digitales Lernen begleitet Germon Bildungseinrichtungen bei der Entwicklung ihres Online-Campus, der Schaffung vollständig digitalisierter Geschäftsbereiche und der Konzeption von immersiven Bildungsangebote für Branchen, die unter Fachkräftemangel leiden. Dabei setzt Germon auf eine aktive Pädagogik, Erkenntnisse aus der Kognitionswissenschaft und interaktive Bildungstechnologien. Germon hat an der Université de Technologie in Troyes promoviert und ist Full Professor an der Paris School of Technology and Business.

Einen Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Empfohlen für Sie
Zum selben Thema
Logo digiforma
Die All-in-One Software für Bildungsträger
Verwalten Sie eine Trainingseinheit 4x schneller