Kaum ein Datum wird in der Weiterbildungsbranche so genau beobachtet wie die Veröffentlichung neuer Kostensätze durch die Bundesagentur für Arbeit. Denn sie entscheiden mit darüber, welche Maßnahmen sich rechnen, welche Angebote überhaupt zustande kommen und mit welchem Spielraum Träger kalkulieren können. Zum 1. Juli 2026 ist es wieder so weit: Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Bundesdurchschnittskostensätze – kurz B-DKS – für die Bereiche „Aktivierung und berufliche Eingliederung“ und „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ veröffentlicht. Sie gelten ab diesem Stichtag für alle neuen Anträge auf Maßnahmenzulassung. Ein guter Anlass, einen Blick hinter die Zahlen zu werfen – und die Frage zu stellen, was sie für die Praxis bedeuten.
Was die B-DKS eigentlich sind
Die Bundesdurchschnittskostensätze sind der Maßstab, an dem sich die Förderfähigkeit einer Maßnahme orientiert. Sie bilden ab, was vergleichbare Angebote im Bundesdurchschnitt kosten, und dienen den fachkundigen Stellen als Referenzwert bei der Zulassung. Für Träger sind sie damit weit mehr als eine statistische Größe: Sie markieren den Korridor, innerhalb dessen sich eine Kalkulation bewegen sollte, um reibungslos zugelassen zu werden. Wer die neuen Sätze kennt und richtig liest, verschafft sich einen echten Planungsvorteil.
Coaching-Maßnahmen: deutliche Aufwärtsbewegung
Am auffälligsten fällt die Entwicklung im Bereich der Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen aus (§ 45 SGB III und § 16k SGB II). Sowohl für Einzel- als auch für Gruppenmaßnahmen sind die B-DKS spürbar gestiegen – je nach Position um bis zu 6 bis 13 Prozent. Nur ein Bereich bewegt sich gegen den Trend: Die B-DKS für Gruppenmaßnahmen zur Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III) sind gesunken.
Steigerungen in dieser Größenordnung sind für viele Träger relevant. Sie eröffnen Spielraum in der Kalkulation und können ein Anlass sein, bestehende Maßnahmen noch einmal auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls neu zertifizieren zu lassen. Doch Vorsicht ist geboten: Ein höherer Durchschnittssatz ist kein Automatismus für eine höhere Vergütung. Entscheidend bleibt, ob sich der zusätzliche Aufwand einer Neuzertifizierung tatsächlich rechnet. Wer hier vorschnell handelt, investiert unter Umständen Zeit und Ressourcen, ohne dass sich das Ergebnis am Ende trägt. Eine nüchterne Einschätzung der eigenen Kalkulation und des notwendigen Aufwands sollte deshalb immer am Anfang stehen.
Berufliche Weiterbildung: die Zahlen erzählen eine Geschichte
Für die Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (§ 81/82 SGB III) wurden die Durchschnittskostensätze auf Basis aller Maßnahmenzulassungen der vergangenen zwei Jahre ermittelt. Das ist mehr als eine technische Randnotiz – denn aus den neuen Sätzen lässt sich ablesen, welche Art von Maßnahmen in diesem Zeitraum tatsächlich beantragt wurde, auch dort, wo Kalkulationen den bisherigen B-DKS überschritten haben. Die Zahlen sind damit ein Spiegel des Marktes. Die bekannten Systematikpositionen der beruflichen Weiterbildung richten sich dabei weiterhin nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010).
Für Träger lohnt es sich, diese Entwicklung nicht nur als Rahmenwert, sondern als Marktinformation zu lesen. Wo die Sätze angezogen haben, deutet das häufig auf einen gestiegenen realen Aufwand oder auf eine veränderte Nachfragestruktur hin. Wer diese Signale in die eigene Angebotsplanung einbezieht, kalkuliert nicht nur sicherer, sondern auch strategischer.
Von der Zahl zur Zulassung: drei Fragen für die Praxis
So aufschlussreich die neuen Sätze sind – am Ende zählt, wie ein Träger sie in einen tragfähigen Zulassungsantrag übersetzt. Drei Fragen helfen dabei, die eigene Maßnahme fundiert zu bewerten, bevor der Antrag gestellt wird.
Erstens die Frage der Arbeitsmarktorientierung: Ist das geplante Angebot sinnvoll, effektiv und zukunftsfähig? Oder kurz gesagt – gibt es für das angestrebte Maßnahmenziel einen erkennbaren Bedarf? Ohne diesen Nachweis bleibt selbst die beste Kalkulation angreifbar.
Zweitens die Frage der Umsetzung: Wie würde ich die Aktivitäten zur Zielerreichung der Maßnahme konkret gestalten, und welches Fachpersonal benötige ich dafür? Hier entscheidet sich, ob ein Konzept nur auf dem Papier funktioniert oder auch im Alltag trägt.
Drittens die Frage der Kosten: Welche zusätzlichen Aufwände fallen an, um die Maßnahme effizient umzusetzen? Erst wenn diese Kosten realistisch beziffert sind, lässt sich beurteilen, ob die neuen B-DKS den nötigen Spielraum bieten.
Diese drei Perspektiven – Bedarf, Umsetzung und Kosten – bilden zusammen das Fundament eines belastbaren Antrags. Sie verhindern, dass ein höherer Durchschnittssatz zu einer Kalkulation verleitet, die im Betrieb später nicht aufgeht.
Effizienz als Schlüssel
Gerade weil die Durchführung von Maßnahmen personal- und ressourcenintensiv ist, entscheidet die Effizienz der eigenen Prozesse oft darüber, ob eine Kalkulation am Ende trägt. Digitale Werkzeuge können hier einen spürbaren Unterschied machen: Sie entlasten bei Dokumentation, Organisation und Nachweisführung und schaffen Freiraum für das, worauf es eigentlich ankommt – eine wirksame und zielgerichtete Umsetzung der Maßnahme. Digiforma bietet in genau diesen Bereichen hilfreiche Funktionen, um Prozesse effizienter zu gestalten und Maßnahmen effektiv umzusetzen.
Fazit: Zahlen lesen, bevor man rechnet
Die neuen B-DKS zum 1. Juli 2026 sind mehr als eine Anpassung von Werten. Sie geben Auskunft über die Entwicklung des Marktes, eröffnen in vielen Bereichen neuen kalkulatorischen Spielraum und laden dazu ein, das eigene Angebot bewusst zu überprüfen. Der Schlüssel liegt darin, die Zahlen nicht isoliert zu betrachten, sondern als Ausgangspunkt für fundierte Entscheidungen zu nutzen – von der Bedarfsprüfung über die Umsetzung bis zur ehrlichen Kostenkalkulation.
Wer so vorgeht, verwandelt eine reine Verwaltungsmeldung in ein strategisches Werkzeug. Denn am Ende gilt für die Maßnahmenzulassung dasselbe wie für gute Weiterbildung: Nicht die Zahl allein entscheidet, sondern das, was ein Träger daraus macht.
Die ab dem 1. Juli 2026 geltenden B-DKS finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit unter „Bildungsträger: Akkreditierung und Zulassung“.