Neue Empfehlungen des Beirats: Was 2025/2026 Änderungen der AZAV-Verordnung bedeuten

Inhalte

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ist für viele Bildungsträger und Personalentwickler in Deutschland die zentrale rechtliche Grundlage. Mit Beschluss des AZAVBeirat wurden am 10. Juni 2025 überarbeitete Empfehlungen veröffentlicht, die ab dem 1. Juli 2025 in Kraft treten. Der Beirat, ein Expertengremium gemäß § 182 SGB III, konkretisiert mit seinen Empfehlungen die Anwendung der AZAV und reagiert damit auf strukturelle Veränderungen im Bereich Weiterbildung, insbesondere auf den Trend zu digitalen und hybriden Lernformaten.

Mit der Aktualisierung wird deutlich, dass sich die Anforderungen an Träger und Maßnahmen verändern. Für Bildungseinrichtungen, die auf AZAV-Zulassung angewiesen sind , sei es für Präsenz-, Online- oder Hybridangebote , sind die Neuerungen relevant. Der Beirat stellt mit seiner Rolle sicher, dass sich rechtliche Vorgaben und praktische Umsetzung auf aktuelle Bedürfnisse abstimmen; sein Stellungnahmen bieten damit Orientierung und binden die fachkundigen Stellen bei Zulassung und Audit.

 Wesentliche Änderungen ab Juli 2025

Zu den wichtigsten Neuerungen zählt die klare Definition der Durchführungsformen von Maßnahmen: Die Empfehlungen unterscheiden eindeutig zwischen Präsenz–, Digital– und Kombinierten (hybriden) Maßnahmen. Damit wird Transparenz geschaffen, vor allem hinsichtlich der Anforderungen an digitale und hybride Angebote.

Parallel dazu wird erstmals klar definiert, was unter „Unterricht“ im Sinne der AZAV zu verstehen ist: Unter „Unterricht“ fällt nur, wenn eine direkte, unmittelbare Interaktion zwischen Lehr- bzw. Fachkräften und Teilnehmenden möglich ist, also synchroner Austausch stattfindet. Selbstlernphasen oder asynchrone Lernanteile, etwa Lehrbriefe, Selbststudium, Learning Nuggets ohne Live-Betreuung , werden demgegenüber nicht als Unterricht anerkannt.

Das hat erhebliche Konsequenzen: Asynchrone Anteile können zwar Teil einer Maßnahme sein, zählen aber nicht als Unterrichtsstunden. Damit sind sie hinsichtlich Stundenbilanz, Stundenerfassung und Dokumentation anders zu behandeln als synchron betreute Stunden. Bei der Planung und Kalkulation von Maßnahmen müssen Bildungsträger daher zwischen synchronem Unterricht und asynchronen Phasen unterscheiden, insbesondere wenn die Maßnahme mit einem Bildungsgutschein gefördert werden soll. 

Für Anbieter digitaler oder hybrider Formate erhöht sich der Prüfaufwand: Wenn ein Träger digitale Maßnahmen anbietet und ein Referenzauswahlverfahren beantragt, muss die Fachkundige Stelle das Merkmal „digital“ bei der Auswahl der Stichproben mitberücksichtigen. Digitale Maßnahmen dürfen bei der Stichprobenauswahl nicht übergangen werden , sie werden ausdrücklich geprüft, was Anforderungen an Technik, Betreuung, Datenschutz und didaktische Konzeption mit sich bringt. 

Darüber hinaus verlangen die neuen Empfehlungen eine saubere Trennung und Transparenz, wenn asynchrone Anteile genutzt werden. Maßnahmenkonzepte müssen diese klar beschreiben, Kostenmodell und Ausstattung müssen nachvollziehbar ausgewiesen sein, damit bei Audit oder Zulassung keine Unklarheiten entstehen. 

 Regelmäßigkeit der Änderungen und Ausblick auf 2026

Dass der Beirat seine Empfehlungen regelmäßig überarbeitet, ist kein Zufall , er reagiert auf Entwicklungen in der Bildungslandschaft, auf technologische Neuerungen und auf sich ändernde Anforderungen des Arbeitsmarktes. Die Version von 2025 verdeutlicht, dass digitale und hybride Lernformen heute einen festen Platz in der beruflichen Bildung haben und rechtskonform ausgestaltet werden müssen. 

Ob und wann weitere Änderungen im Jahr 2026 folgen, lässt sich derzeit nicht konkret sagen, der Beirat trifft seine Entscheidungen situativ. Doch angesichts der rasanten Entwicklung digitaler Lerntechnologien, veränderter Anforderungen (etwa durch neue Arbeitsmarktbedarfe, gesetzliche Neuerungen oder technologische Standards), ist es sehr wahrscheinlich, dass der Beirat 2026 erneut Anpassungen empfehlen wird. Bildungsträger sollten deshalb ihre Maßnahmenkonzepte laufend prüfen und flexibel gestalten.

Bedeutung für Bildungsträger und Personalentwickler

Für Träger und Anbieter bedeutet die Anpassung der Empfehlungen zunächst einen Aufwand, insbesondere bei der Überarbeitung bestehender Maßnahmen und der Dokumentation. Bestehende Kurskonzepte müssen überprüft werden: Stimmen Definition von Unterricht, Stundenzahl, Selbstlernphasen und technische Gestaltung der Maßnahmen noch mit den neuen Vorgaben überein? Maßnahmen mit digitalen oder hybriden Anteilen bedürfen womöglich Ergänzungen im Konzept, eine Anpassung der Kalkulation und eine klare Dokumentation im QM-System.

Auch für Dozierende, Coaches und Verwaltungspersonal ergeben sich neue Anforderungen: Sie müssen mit den geänderten Definitionen vertraut sein, Unterricht und Betreuung korrekt planen und die Trennung zwischen synchronem und asynchronem Lernen beachten. Das bedeutet oft Schulung und Sensibilisierung im Team, lohnt sich aber, um rechtliche und qualitative Standards einzuhalten.

Gleichzeitig bieten die Änderungen Chancen: Digitale und hybride Formate lassen sich jetzt mit größerer Planungssicherheit umsetzen, asynchrone Lernphasen können bewusst und transparent eingesetzt werden , etwa zur Flexibilisierung von Lernzeiten oder zur besseren Anpassung an individuelle Bedürfnisse. Für Anbieter, die flexibel und innovativ bleiben, eröffnet sich so ein moderner Zugang zur AZAV-Förderung und zu neuen Zielgruppen.

Empfehlungen für die praktische Umsetzung

Bildungsträger sollten umgehend prüfen, ob ihre bestehenden Maßnahmen den neuen Anforderungen entsprechen, insbesondere, wenn digitale oder gemischte Formate angeboten werden. Es empfiehlt sich, alle Maßnahmenkonzepte sowie das QM-Handbuch zu aktualisieren, synchrone und asynchrone Anteile sauber zu trennen und Kostenmodelle sowie Dokumentationspflichten anzupassen. Dozierende und Verwaltung sollten geschult werden, damit alle Beteiligten ein einheitliches Verständnis der neuen Definitionen haben. Bei Neuanmeldungen oder Verlängerungen ist sicherzustellen, dass die Anträge den Anforderungen 2025 entsprechen.

Zudem lohnt es sich, die Entwicklungen rund um den AZAV-Beirat und mögliche weitere Anpassungen aufmerksam zu verfolgen, um frühzeitig reagieren zu können und Audit- oder Zulassungssicherheit zu gewährleisten.

Die neuen Empfehlungen des AZAV-Beirats bringen 2025 eine deutliche Klarstellung und Modernisierung der AZAV-Regelungen, vor allem für digitale und hybride Maßnahmen. Für Bildungsträger bedeutet das einerseits Aufwand und Nacharbeit, andererseits die Chance, Bildung zeitgemäß, flexibel und rechtskonform zu gestalten. Besonders wichtig: Wer jetzt seine Konzepte sauber überprüft, dokumentiert und anpasst, legt den Grundstein für eine zukunftssichere Zulassung und hochwertige Bildungsangebote. Wer flexibel bleibt und Qualität ernst nimmt, ist optimal aufgestellt.

Nützliche Quellen und weiterführende Links

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba032840.pdf

https://www.dekra-certification.de/en/azav-approval

https://azav-wissen.de/azav-faq/

Marina-Schemmert - Digiformag Auteur

Marina Schemmert

Marina Schemmert verknüpft ihre langjährige Managementerfahrung in der Wirtschaft und Medienbranche mit fundiertem Praxis Knowhow und einem breiten und tiefen theoretischen Wissensschatz. Als Geschäftsführerin befasst sich die Autorin täglich mit Themen rund um die Bereiche Organisationsentwicklung, Digitalisierung, Transformation und Unternehmenskultur und berät dabei sowohl Gründer wie auch KMUs und Konzerne in allen unternehmerischen Fragestellungen. An theoretischem Fundament bringt Marina Schemmert u. a. ein erfolgreich abgeschlossenes Master Studium im Bereich Personal und Organisation (Master of Arts) mit. Die erfahrene Managerin ist Fachautorin für verschiedene Lehr- und Lernmittel sowie Publikationen. Ihr obliegen außerdem verschiedene Dozenturen und Lehraufträge im Bereich der Erwachsenenbildung und sie ist aktives Mitglied in diversen Prüfungsausschüssen der Industrie- und Handelskammern.

Einen Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Empfohlen für Sie
Zum selben Thema
Logo digiforma
Die All-in-One Software für Bildungsträger
Verwalten Sie eine Trainingseinheit 4x schneller