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Von A wie Anmeldung bis Z wie Zertifizierung: Die Pflichten von Weiterbildungsorganisationen in Deutschland

Zusammenfassung

In Deutschland gibt es zahlreiche Weiterbildungsorganisationen, doch welche Pflichten haben Sie als Anbieter eigentlich? Von der Anmeldung bis hin zur Zertifizierung – dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick, mit welchen Themen Sie sich gründlich befassen sollten, wenn Sie Fort- und Weiterbildungen anbieten oder Ihr bestehendes Angebot erweitern möchten.

Gründungspflichten

Sie möchten selbst eine neue Weiterbildungsorganisation in Deutschland gründen? Abhängig von der Art und des Umfangs Ihres Bildungsangebotes gibt es unterschiedliche gesetzliche Vorgaben, die erfüllt werden müssen. Hier sind einige der wichtigsten:

Anmeldung beim zuständigen Amt

Das bedeutet in der Regel die Anmeldung beim Gewerbeamt und möglicherweise eine zusätzliche Registrierungen bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK), wenn Ihr Bildungsangebot einen IHK-Abschluss beinhalten soll. Hierbei sollten Sie sich im Vorfeld darüber klar machen, ob Sie einen anerkannten Abschluss wählen oder eigene Zertifikate ausstellen.

Fachkundige (Seminar-)Leiter und Lehrer

Die Leitung der Organisation muss über eine angemessene berufliche Qualifikation verfügen, die mit den angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen in Einklang steht. Darüber hinaus müssen ebenfalls alle Lehrkräfte über alle gesetzlich notwendigen sozialen und beruflichen Fachkompetenzen verfügen.

Nachweis der wirtschaftlichen Tragfähigkeit

Häufig ist ein Businessplan erforderlich, der die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Organisation darlegt. Dieser ist insbesondere notwendig, wenn Sie einen Bankkredit aufnehmen möchten, private Investoren suchen oder Fördermittel beantragen möchten. Doch ein Businessplan ist auch in Ihrem eigenen Interesse. So verschaffen Sie sich Klarheit über den Umfang der benötigten Investitionen, die Umsetzungsfähigkeit Ihres Vorhabens und können gleichzeitig Ihre Kursgebühren ermitteln. 

Einholung erforderlicher Genehmigungen und Zertifikate

Je nach Bildungsangebot können spezielle Genehmigungen, etwa vom Kultusministerium oder anderen staatlichen Institutionen, erforderlich sein. Ebenso müssen unter Umständen bestimmte Qualitätsstandards oder Zertifizierungen (z.B. ISO 9001) eingehalten werden, die jedoch größtenteils auf freiwilliger Basis beantragt werden können, um bestimmte Ziele wie ein höheres äußeres Ansehen und eine bessere Vergleichbarkeit zu erreichen. 

Freiwillige Pflichten

Klingt komisch? Nun, es gibt Zertifizierungen, wie die  AZAV Zertifizierung, die nicht zwangsläufig notwendig sind, außer Sie möchten bestimmte Förderungen und Vorteile für sich nutzen. Entscheiden Sie sich z. B. freiwillig dafür, in Ihrer Weiterbildungsorganisation Bildungsgutscheine der Arbeitsagentur einzulösen, ist dies nur möglich, wenn Sie zuvor eine AZAV Zertifizierung nachweisen können.

Auch Zertifizierungen nach ISO 9001 Standard sind in den seltensten Fällen verpflichtend. Sie bieten Ihnen jedoch den Vorteil, dass Sie nach außen hin ein höheres Ansehen genießen, da Sie sich bestimmte Qualitätsstandards bestätigen lassen.

Anerkannte Abschlüsse

Bieten Sie im Rahmen Ihrer Fort- oder Weiterbildung einen zertifizierten Abschluss beispielsweise von der IHK an, wachsen Ihre Pflichten in Bezug auf die Lerninhalte, die Struktur und die Prüfungsanforderungen. 

Das Bildungsangebot muss einem gegliederten und von der IHK genehmigten Lehrplan folgen. Sprich die Inhalte des Kurses müssen den Anforderungen der IHK entsprechen, um die Teilnehmenden optimal auf die Abschlussprüfung vorzubereiten.

Da dieser Abschluss bestimmte Standards beinhaltet, gibt es zu jedem Bildungsgang eine von der IHK genehmigte Prüfungsordnung. Darunter fallen sowohl die Gestaltung der Prüfungsfragen als auch die Bedingungen der Prüfungsabwicklung, einschließlich der Auswahl der Prüfer und der Dokumentation der Ergebnisse.

Zusätzliche Anforderungen

Bildung ist eines der höchsten Güter und essentiell für die Entwicklung des Landes. Daher hat der deutsche Gesetzgeber ein besonderes Interesse daran, dass Sie als Weiterbildungsorganisationen qualitativ hochwertige Kurse und Programme anbieten. Gemeinsam werfen wir einen Blick auf zusätzliche Anforderungen, die Sie jederzeit beachten sollten.

Einhaltung der Bildungsstandards

Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) müssen alle Weiterbildungsangebote bestimmten Mindeststandards genügen, die je nach Angebot, Inhalt und Bundesland einen unterschiedlich Umfang aufweisen und entsprechend geprüft werden. Informieren Sie sich daher genau, welche Standards für Ihre Fort- oder Weiterbildungsorganisation gelten.

DSGVO-Konformität in der Datenverarbeitung

Datenschutz ist ein zentraler Aspekt in jeder Organisation, das gilt natürlich auch für Ihre Weiterbildungsorganisation. Sowohl Teilnehmer- als auch Mitarbeiterdaten müssen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt werden. Auch wenn Datenschutzrichtlinien heute bereits weit verbreitet sind, sollten Sie die Einhaltung bei sich regelmäßig prüfen und alle Mitarbeitenden entsprechend schulen.

Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen

Der Gesetzgeber fordert, dass Bildungsangebote auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen. Dies ist für Sie in erster Linie entscheidend, sollten Sie ein Fort- oder Weiterbildungsangebot mit Präsenzunterricht anbieten. Das heißt, es müssen geeignete Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt werden. Auch hier ist der gesetzliche Umfang stark von Ihrem konkreten Weiterbildungsangebot abhängig. 

Sie möchten möglichst vielen Menschen die Teilnahme an Ihrer Fort- oder Weiterbildung ermöglichen? Dann setzen Sie das Thema Inklusion doch freiwillig auf Ihre To-do-Liste und arbeiten Konzepte über die Mindestanforderungen hinaus aus. Zusätzlich kann Ihnen dies einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Qualität und Wettbewerbsfähigkeit

Ob gesetzliche Pflichten, freiwillige Pflichten oder Zertifizierungen über Qualitätsstandards – sie bieten Ihnen gleichzeitig die Chance, Ihr Fort- oder Weiterbildungsangebot hochwertig zu gestalten und damit zusätzlich Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. 

Insbesondere als unabhängiger Anbieter liegt hier Ihr Vorteil, sich einen Namen zu machen und Teilnehmer von der Qualität Ihres Bildungsangebotes zu überzeugen.

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